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ALLGEMEINE VERKAUFS-
UND LIEFERBEDINGUNGEN (AGBs)
der
DENTALimpulse Beratungs-
und Handelsgesellschaft mbH |
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1.
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Geltungsbereich der allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen
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1.1
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Die vorliegenden allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (AGB) sind Grundlage und Bestandteil aller Verträge, Lieferungen, Leistungen und Serviceangebote der DENTALimpulse Beratungs- und Handelsgesellschaft mbH, Sülldorfer Kirchenweg 133, 22589 Hamburg, Deutschland (nachfolgend DI genannt) mit dem Auftraggeber (nachfolgend Kunde genannt). Fremde Bedingungen gelten nur, soweit sie unseren AGB´s entsprechen. Regelungen, die unsere AGB´s abändern, ergänzen oder aufheben, sind nur dann gültig, wenn dies durch uns schriftlich (schriftlich = Briefpost oder Telefax) bestätigt wurde. Unsere AGB gelten auch dann, wenn DI in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren AGB abweichenden Bedingungen des Kunden, die Lieferung bzw. Leistung an den Kunden vorbehaltlos ausführt.
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1.2
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Verbraucher im Sinne der nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diese eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit ausführen.
Unternehmer im Sinne der nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Kunde im Sinne der nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
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2.
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Vertragsschluss, nachträgliche Änderungen des Vertragsinhalts
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2.1
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Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn wir die Annahme schriftlich bestätigen oder wenn die bestellte Ware geliefert wird. Dies gilt auch bei Bestellungen der Ware auf elektronischem Wege.
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2.2
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Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Lieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die ggf. geleistete Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
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2.3
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An allen Angebots- und Vertragsunterlagen, insbesondere Abbildungen und Prospekten, behalten wir uns Eigentums- und urheberrechtliche Verwertungsrechte uneingeschränkt vor; sie dürfen nur nach unserer vorheriger schriftlicher Zustimmung Dritten zugänglich gemacht werden. Angebotsunterlagen sind uns auf unser Verlangen unverzüglich zurückzugeben, wenn der Auftrag nicht erteilt wird. Dem Kunden steht insoweit kein Zurückbehaltungsrecht zu.
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2.4
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Umfang und Inhalt, insbesondere Beschaffenheitsmerkmale der geschuldeten Lieferung/Leistung ergeben sich ausschließlich aus unseren Vertragsdokumenten. Wir behalten uns nach Vertragsschluss folgende Änderungen der Ware vor, sofern dies für den Kunden zumutbar ist: a) Produktänderungen im Zuge der ständigen Produktweiterentwicklung und -verbesserung; b) geringfügige und unwesentliche Farb-, Form-, Design-, Maß-, Gewichts- oder Mengenabweichungen; c) handelsübliche Abweichungen.
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2.5
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Kommt es bei Vertragsabschluss zu unverschuldeten Irrtümern unsererseits, zum Beispiel aufgrund von Übermittlungsfehlern, Missverständnissen etc., so ist ein Schadensersatz gemäß § 122 BGB unsererseits ausgeschlossen.
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3.
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Widerrufs- und Rückgaberecht für Verbraucher
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3.1
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Der Verbraucher hat das Recht, seine auf den Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Ware zu widerrufen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Ware gegenüber uns zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Ware.
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Der Widerruf ist zu richten an:
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DENTALimpulse
Beratungs-
und Handelsgesellschaft mbH
Sülldorfer Kirchenweg 133
D – 22589 Hamburg
Telefax: 040 25 77 67 570
Telefon: 040 25 77 67 599
eMail info@dentalimpulse.de
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3.2
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Der Verbraucher ist bei Ausübung des Widerrufsrechts zur fristgerechten Rücksendung (zwei Wochen nach Wareneingang) verpflichtet, wenn die Ware durch Paketversand verschickt werden kann. Die Kosten der Rücksendung beträgt bei Ausübung des Widerrufsrechts bei einem Bestellwert bis zu € 100,00 der Verbraucher, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten Ware. Bei einem Bestellwert über € 100,00 hat der Verbraucher die Kosten der Rücksendung nicht zu tragen.
Die Rücksendung der Ware muss vollständig und in unbeschädigter Originalverpackung erfolgen.
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3.3
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Bei Nichteinhaltung der Rücknahmebedingungen berechnen wir 20% des Warenwertes.
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3.4
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Der Verbraucher hat Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware entstandene Verschlechterung zu leisten. Der Verbraucher darf die Ware vorsichtig und sorgsam prüfen. Den Wertverlust, der durch die über die reine Prüfung hinausgehende Nutzung dazu führt, dass die Ware nicht mehr als "neu" verkauft werden kann, hat der Verbraucher zu tragen.
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- Ende der Widerrufs- und Rückgabebelehrung –
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4.
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Preise, Edelmetallanlieferung, Zahlung, Zahlungsverzug, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht des Kunden
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4.1
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Ist der Kunde Unternehmer, so verstehen sich alle Preise grundsätzlich in Euro zuzüglich Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Höhe.
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4.2
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Ist der Kunde Verbraucher, so ist die gesetzliche Umsatzsteuer im Kaufpreis enthalten.
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4.3
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Hinsichtlich der Kosten der Versendung der Ware an den Kunden gilt die Ziffer 6.1 dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen.
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4.4
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Preiserhöhungen sind zulässig, wenn sie durch Veränderung von nach Vertragsschluss entstandenen preisbildenden Faktoren gerechtfertigt sind und wir uns bei Eintritt der kostensteigernden Faktoren nicht im Lieferverzug befinden. Bei Preiserhöhungen, welche die vertragsmäßig festgelegten Preise um mehr als 20 % übersteigen, wird dem Besteller ein Rücktrittsrecht eingeräumt. Dieses entfällt jedoch, wenn die kostensteigernden Faktoren während eines Annahme- oder Zahlungsverzuges des Bestellers oder einer von ihm zu vertretenden Lieferverzögerung eintreten.
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4.5
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Edelmetalle werden gemäß dem jeweils im Einzelfall ausgehandelten Berechnungsmodus berechnet. Sollte insoweit im Einzelfall keine Regelung getroffen sein, so werden in diesem Fall Edelmetalle auf der Basis der zum Zeitpunkt der Auslieferung bzw. zum Zeitpunkt der Abrechnung gültigen Börsennotierung (vormittags) berechnet.
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4.6
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Die Preise gelten nur für den einzelnen Auftrag, Nachbestellungen gelten jeweils als neue Aufträge.
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4.7
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Unsere Preise verstehen sich ab Unternehmen ausschließlich Porto, Fracht, Verpackung, Versicherung und sonstiger Nebenkosten.
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4.8
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Die Zahlungen sind grundsätzlich nach Erhalt unserer Rechnung ohne Abzug frei unserer Zahlstelle zu leisten. Sonderkonditionen sind schriftlich zu vereinbaren.
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4.9
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Rechnungsstellung erfolgt mit Meldung der Versandbereitschaft oder sobald die Lieferung unser Unternehmen verlässt. Die Zahlung ist nur bewirkt, sobald wir über den Betrag endgültig verfügen können.
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4.10
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Beanstandungen der Berechnungen unserer Lieferungen und Leistungen sind spätestens zwei Wochen nach Eingang der Rechnung schriftlich zu erheben. Unterlässt der Kunde die form- und fristgerechte Anzeige, gilt die Rechnung als genehmigt.
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4.11
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Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so sind wir - ohne dass es einer besonderen Mahnung bedarf - berechtigt, Zinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
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4.12
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Bei verschuldeten erheblichen Zahlungsrückständen des Kunden werden sämtliche uns gegen den Kunden zustehenden Forderungen aus demselben Rechtsverhältnis im Sinne von § 273 BGB sofort zur Zahlung fällig.
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5.
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Unsicherheitseinrede
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5.1.1
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Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass unser Anspruch auf Gegenleistung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet ist, stehen uns gegen den Kunden - unbeschadet unserer gesetzlichen Rechte - folgende Rechte zu: a) Wir können unsere Vertragsleistung verweigern, bis der Kunde sämtliche Forderungen aus demselben Rechtsverhältnis im Sinne von § 273 BGB erfüllt oder uns im Voraus angemessene Sicherheit geleistet hat. b) Soweit wir unsere Lieferungen schon erbracht haben, können wir daraus resultierende noch nicht fällige Forderungen einschließlich solcher, für die Wechsel oder Schecks hingegeben wurden, mit sofortiger Wirkung fällig stellen. c) Kommt der Kunde trotz angemessener Fristsetzung unserem Verlangen auf Zahlung Zug- um- Zug gegen unsere Leistung bzw. Sicherheitsleistung nicht nach, so sind wir nach unserer Wahl zum Vertragsrücktritt und/ oder zur Forderung von Schadensersatz berechtigt.
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6.
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Lieferzeit / Lieferverzug
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6.1
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Die von uns
angegebenen Liefertermine sind
unverbindlich, außer sie wurden ausdrücklich
verbindlich vereinbart. Der Kunde kann uns
jedoch acht Wochen nach Überschreitung
unverbindlicher Termine durch schriftliche
Mahnung in Verzug setzen. Auch verbindlich
vereinbarte Termine sind nur dann
Fixtermine, wenn sie ausdrücklich als
solche festgelegt wurden.
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6.2
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Die Einhaltung von Lieferterminen setzt die rechtzeitige Erfüllung sämtlicher dem Kunden obliegender Mitwirkungspflichten - insbesondere den Eingang vom Kunden zu liefernder Unterlagen und Informationen -, den Eingang vereinbarter Anzahlungen bei Facongeschäften, je nach Vereinbarung die Anlieferung der vereinbarten Edelmetalle oder die Bezahlung der entsprechenden Edelmetallrechnung und gegebenenfalls das Vorliegen behördlicher Genehmigungen und Importlizenzen voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
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6.3
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Für die Einhaltung der Lieferfrist ist der Zeitpunkt maßgebend, zu dem die Ware unser Unternehmen verlassen hat oder bei Annahmeverzug oder von dem Kunden zu vertretender Lieferverzögerung dem Kunden die Versandbereitschaft mitgeteilt worden ist.
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6.4
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Lieferverzögerungen aufgrund folgender Ursachen haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Entsprechendes gilt auch, wenn diese Ursachen bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten: a) Umstände höherer Gewalt sowie sonstige für uns unvorhersehbare und durch uns nicht verschuldete Ereignisse, die erst nach Vertragsabschluss eintreten oder uns bei Vertragsabschluss unverschuldet unbekannt sind. b) Streiks und rechtmäßige Aussperrung. Sie berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit aufzuschieben. Weisen wir dem Kunden eine unzumutbare Leistungserschwerung diesbezüglich nach, sind wir zum Vertragsrücktritt berechtigt. Schadensersatzansprüche sowie ein Rücktrittsrecht des Kunden sind in vorbenannten Fällen
ausgeschlossen.
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6.5
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Verzögert sich unsere Leistung, ist der Kunde verpflichtet, uns zunächst eine angemessene Nachfrist zu setzen. Verstreicht diese Frist fruchtlos, ist der Kunde/Vertragspartner berechtigt, Schadensersatz statt der Erfüllung zu verlangen und vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde/Vertragspartner hat dann auf unsere Anforderung innerhalb angemessener Zeit zu erklären, ob er auf Lieferung besteht oder die vorgenannten Rechte geltend macht.
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6.6
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Wir haften bei verspäteter Leistung nach den gesetzlichen Bestimmungen sowohl für Schadensersatz wegen Verzögerung der Leistung als auch für Schadensersatz statt der Leistung, jedoch mit folgender Einschränkung: Im Falle gewöhnlicher Fahrlässigkeit ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
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6.7
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Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, solange die restlichen Lieferteile innerhalb der vereinbarten Lieferzeit erbracht werden. Bei teilweisem Lieferverzug unsererseits oder von uns zu vertretender teilweiser Unmöglichkeit zur Lieferung ist das Recht des Kunden ausgeschlossen, Schadensersatz statt der Leistung hinsichtlich der ganzen Verbindlichkeit zu verlangen oder von dem ganzen Vertrag zurückzutreten, falls nicht das Interesse des Kunden an der Teillieferung entfällt.
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7.
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Lieferung
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7.1
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Soweit nicht anders vereinbart, tragen wir die Versendungskosten ab einem netto Auftragswert bei nationalen (Deutschland) Lieferungen von mindestens Euro
130,00 (ohne Mehrwertsteuer) und bei internationalen Lieferungen (außerhalb Deutschland) von mindestens Euro
1000,00. Ausgenommen hiervon ist
Paletten-Ware. In den übrigen Fällen trägt der Kunde die Versendungskosten.
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7.2
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Auch bei etwaiger Verpackung durch uns werden Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsordnung nicht zurückgenommen; ausgenommen sind Paletten. Der Kunde ist verpflichtet, für eine Entsorgung der Verpackungen auf eigene Kosten zu sorgen.
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8.
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Versand
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8.1
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Ist der Kunde Unternehmer, erfolgt der Versand der Ware durch uns, sofern nicht anders vereinbart, unversichert auf Gefahr und zu Lasten des Unternehmers. Die Wahl des Transportweges und des Transportmittels bleibt uns vorbehalten.
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8.2
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Mit der Übergabe der zu liefernden Waren an den Unternehmer, den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Unternehmung, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Werkes oder Lagers, geht die Gefahr auf den Unternehmer über. Das gilt auch dann, wenn wir die Anlieferung übernommen haben. Transportversicherung schließen wir nur bei besonderem Auftrag auf Kosten des Unternehmers ab.
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8.3
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Verzögert sich der Versand dadurch, dass wir infolge gänzlichen oder teilweisen Zahlungsverzugs von unserem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch machen oder aus einem sonstigen, vom Unternehmer zu vertretenden Grund, so geht die Gefahr spätestens ab dem Datum der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Unternehmer über.
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8.4
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Ist der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Ware auf den Kunden über.
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9.
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Eigentumsvorbehalt
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9.1
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Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
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9.2
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Bei
Unternehmern bleibt die gelieferte Ware
bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher
aus unserer Geschäftsverbindung
resultierender, auch künftig erst
entstehender Forderungen einschließlich
aller Nebenforderungen - und bis zur Einlösung
hergegebener Schecks oder Wechsel unser
Eigentum. Bei Saldoziehung gilt der
Eigentumsvorbehalt als Sicherung für die
Forderung aus dem Saldo. Unser
Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf
durch Be- oder Verarbeitung bzw. durch
Verbindung entstandene neue Sachen nach
dem Wertanteil der Vorbehaltsware. Der
Unternehmer darf die Vorbehaltsware nur im
ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr veräußern,
er ist nicht berechtigt die Vorbehaltsware
an Dritte zu verpfänden oder zur
Sicherung zu übereignen. Die aus der
Weiterveräußerung gegen Dritte
entstehenden Forderungen tritt der
Unternehmer in Höhe unserer Ansprüche in
dem Zeitpunkt zu unserer Sicherung an uns
ab, in dem er mit seinen Kunden die
Kaufverträge abschließt.
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9.3
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Bei Beschädigung
oder Abhandenkommen der Vorbehaltsware
sowie Besitz- und Wohnungswechsel hat der
Unternehmer uns unverzüglich schriftlich
zu benachrichtigen; Entsprechendes gilt
bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen
Dritter, damit wir Klage gem. § 771 ZPO
erheben können. Soweit der Dritte nicht
in der Lage ist, uns die gerichtlichen und
außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß
§ 771 ZPO zu erstatten, haftet der
Unternehmer für den uns entstandenen
Ausfall. Wird die Freigabe der
Vorbehaltsware ohne Prozess erreicht, können
auch die dabei entstandenen Kosten
angelastet werden, ebenso die Kosten der Rückschaffung
gepfändeter Vorbehaltsware.
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9.4
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Ist der
Eigentumsvorbehalt oder die Abtretung nach
ausländischem Recht, in dessen Bereich
sich unsere Vorbehaltslieferung befindet,
nicht wirksam, so gilt die dem
Eigentumsvorbehalt und der Abtretung in
diesem Rechtsgebiet entsprechende
Sicherung als vereinbart. Ist zur
Entstehung solcher Rechte die Mitwirkung
des Unternehmers erforderlich, so ist er
auf unsere Anforderung hin verpflichtet,
alle Maßnahmen zu ergreifen, die zur Begründung
und Erhaltung solcher Rechte notwendig
sind.
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9.5
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Der
Unternehmer ist verpflichtet, die
Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und
instand zu halten; der Unternehmer ist
insbesondere verpflichtet, die
Vorbehaltsware auf seine Kosten zu unseren
Gunsten ausreichend gegen Diebstahl, Raub,
Einbruch, Feuer- und Wasserschaden zu
versichern. Der Unternehmer tritt alle
sich hieraus ergebenden Versicherungsansprüche
hinsichtlich der Vorbehaltsware schon
jetzt an uns ab. Wir nehmen die Abtretung
an. Darüber hinaus bleibt uns die
Geltendmachung unserer Erfüllungs- bzw.
Schadensersatzansprüche vorbehalten.
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10.
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Gewährleistung
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10.1
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Mängel sind
uns unverzüglich, spätestens jedoch
innerhalb von 8 Tagen, bei sorgfältiger
Prüfung erkennbarem Auftreten schriftlich
anzuzeigen. Gleiches gilt bei Zuviel- oder
Zuweniglieferung sowie bei etwaiger
Falschlieferung. Wir werden dem Kunden
hieraufhin mitteilen, ob die beanstandeten
Vertragsprodukte an uns zurückzuschicken
sind oder aber zuzuwarten ist, bis diese
von uns bei ihm abgeholt oder an Ort und
Stelle überprüft werden.
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10.2
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Ist der Kunde
Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl,
ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung
oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir
sind jedoch berechtigt, die Art der gewählten
Nacherfüllung zu verweigern, wenn diese
nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich
ist und die andere Art der Nacherfüllung
ohne erhebliche Nachteile für den
Verbraucher bleibt.
Zur Nacherfüllung ist uns eine
angemessene Frist und Gelegenheit zu gewähren.
Lassen wir die uns gesetzte Frist zur
Nacherfüllung verstreichen, ohne den
Mangel zu beheben, kann der Kunde nach den
gesetzlichen Vorschriften die Herabsetzung
der Vergütung der mangelhaften Ware
(Minderung) verlangen oder von dem
betroffenen Vertrag zurücktreten und
Schadensersatz oder den Ersatz
vergeblicher Aufwendungen verlangen. Die
Haftung auf Schadensersatz oder den Ersatz
vergeblicher Aufwendungen ist jedoch nach
Maßgabe nachstehender Ziffer 12 beschränkt.
Bei einem nur unerheblichen Mangel der
Ware steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht
zu.
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10.3
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Ist der Kunde
Unternehmer und ein von uns zu
vertretender und rechtzeitig gerügter
Mangel der Ware vorliegt, sind wir zur
Befriedigung des Nacherfüllungsanspruches
des Unternehmers nach unserer Wahl zur
Nachbesserung (Mangelbeseitigung) oder zur
Ersatzlieferung berechtigt. Dem
Unternehmer steht insoweit kein Wahlrecht
zu. Wir sind berechtigt, Reparaturen auch
durch Dritte ausführen zu lassen. Für
Ersatzlieferungen und
Nachbesserungsarbeiten stehen dem
Unternehmer keine weiter gehenden Rechte
als für die ursprünglichen
Vertragsprodukte zu. Im Falle der
Mangelbeseitigung sind wir verpflichtet,
alle insoweit erforderlichen Aufwendungen
zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch
erhöhen, dass die Lieferung nach einem
anderen Ort als dem Erfüllungsort
verbracht wird.
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10.4
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Ersetzte Teile
gehen in unser Eigentum über.
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10.5
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Im Fälle der
ernsthaften und endgültigen Nacherfüllungsverweigerung
durch uns, des Fehlschlagens der Nacherfüllung
oder der Unzumutbarkeit der Nacherfüllung
für den Kunden ist dieser - vorausgesetzt
es handelt sich um einen erheblichen
Mangel - berechtigt, Schadensersatz statt
der Leistung zu verlangen und vom Vertrag
zurückzutreten. Das Minderungsrecht des
Vertragspartners bleibt unberührt.
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10.6
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Wir haften
uneingeschränkt nach den gesetzlichen
Vorschriften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit,
nach dem Produkthaftungsgesetz und
sonstigen gesetzlichen Gefährdungstatbeständen
sowie für Schäden an Leib, Leben und
Gesundheit.
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10.7
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Bei leicht
fahrlässiger Verletzung von wesentlichen
Vertragspflichten ist unsere Haftung auf
den vorhersehbaren, vertragstypischen
Schaden begrenzt. Ausgeschlossen ist die
Haftung für leichte Fahrlässigkeit bei
der Verletzung nicht wesentlicher
Vertragspflichten. Auf diese Regelung können
wir uns jedoch im Falle des arglistigen
Verschweigens eines Mangels und im Falle
einer Garantie im Sinne von § 443 BGB,
die eine weiterreichende Haftung als
vorstehend begründet, nicht berufen.
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10.8
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Die Gewährleistungspflicht
beträgt 12 Monate.
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11.
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Gesamthaftung
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11.1
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Eine weiter
gehende Haftung auf Schadensersatz als in
Ziffer 9 "Gewährleistung" mit
ihren Unterziffern vorgesehen, ist - ohne
Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend
gemachten Anspruches (z. B. Ansprüche auf
Schadensersatz statt der Leistung, Ansprüche
aus der Produzentenhaftung und Fälle
sonstiger außervertraglicher Haftung, wie
etwa bei unerlaubter Handlung) -
ausgeschlossen.
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11.2
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Soweit unsere
Haftung ausgeschlossen oder beschränkt
ist, gilt dies auch für die persönliche
Haftung unserer Angestellten,
Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und
Erfüllungsgehilfen.
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11.3
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Die Verjährung
der Ansprüche zwischen uns und dem
Besteller richtet sich nach Ziffer 9.7,
soweit nicht Ansprüche aus unerlaubter
Handlung gemäß den §§ 823 BGB in Rede
stehen.
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12.
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Datenverarbeitung
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12.1
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Wir sind
berechtigt, alle die Geschäftsbeziehungen
mit dem Kunden betreffenden Daten unter
Beachtung des Datenschutzgesetzes zu
erfassen, zu verarbeiten bzw. verarbeiten
zu lassen.
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|
13.
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|
Rücktritt
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13.1
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Außer bei
Vorliegen eines Mangels und vorbehaltlich
besonderer Vereinbarungen ist der Kunde
zum Rücktritt wegen einer
Pflichtverletzung durch uns nur dann
berechtigt, wenn wir diese
Pflichtverletzung zu vertreten
haben.
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14.
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|
Schadensersatz
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14.1
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Stehen uns
Schadensersatzansprüche statt der
Leistung zu, so können wir 20 % des
Kaufpreises, bei Facongeschäften 20 % des
für die Faconarbeit berechneten Betrages,
jeweils ohne Mehrwertsteuer, als Entschädigung
verlangen, sofern uns der Kunde nicht
nachweist, dass nur ein wesentlich
geringerer Schaden entstanden ist. Die
Geltendmachung darüber hinausgehender
Schadensersatzansprüche behalten wir uns
vor. Hierbei sind wir berechtigt, zur
Schadensminderung auch bei Facongeschäften
Deckungsverkäufe zu tätigen oder die
Ware einschmelzen zu lassen. Im letzten
Fall wird auch zugunsten des Kunden, der
die vereinbarte Edelmetallmenge für die
Ware angeliefert hatte, nur der Betrag zur
Verrechnung gestellt, den der Verkauf des
Edelmetallinhalts der eingeschmolzenen
Ware abzüglich des Schmelzverlustes sowie
sämtlicher hierdurch entstehender Kosten
wie Scheidekosten etc. erbringt.
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15.
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Gerichtsstand
und anzuwendendes Recht
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15.1.
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Erfüllungsort
für Lieferung und Zahlung ist für beide
Vertragspartner ausschließlich unser
Geschäftssitz
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15.2
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Ist der Kunde
Kaufmann, juristische Person des öffentlichen
Rechts oder öffentlichrechtliches
Sondervermögen, so ist ausschließlicher
Gerichtsstand für alle sich aus dem
Vertragsverhältnis ergebenden
Streitigkeiten Hamburg/Deutschland.
Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen
allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland
hat. Wir sind jedoch auch berechtigt, den
Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand
zu verklagen.
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15.3
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Für alle
Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und
uns gilt ausschließlich das Deutsche
Recht unter Ausschluss des Übereinkommens
der Vereinten Nationen über Verträge über
den internationalen Warenkauf (CISG).
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16.
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Teilunwirksamkeit
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16.1
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Sollten
einzelne Bestimmungen des Vertrages oder
dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen
ganz oder teilweise unwirksam sein oder
werden, so berührt dies die Wirksamkeit
des Vertrages sowie der übrigen
Bestimmungen dieser Verkaufs- und
Lieferbedingungen nicht. Anstelle der ganz
oder teilweise unwirksamen Bestimmungen
soll eine solche Regelung treten, die im
Rahmen des rechtlich Möglichen dem am nächsten
kommt, was nach dem Sinn und Zweck der
ganz oder teilweise unwirksamen
Bestimmungen wirtschaftlich gewollt war.
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